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Verkaufs- und Lieferbedingungen Miele Spezial-Vertragshändler

Hentze Küchen- und Hausgeräte GmbH

1. Allgemeines

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, auch wenn im Rahmen einer Geschäftsverbindung eine besondere Auftragsbestätigung nicht erfolgt. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen werden sollte.
  2. Vereinbarungen mit unserem Verkaufspersonal, insbesondere Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie uns schriftlich bestätigt worden sind.

2. Lieferung

  1. Wir sind berechtigt Teillieferungen vorzunehmen, die gesondert abgerechnet werden können.
  2. Die Lieferung erfolgt frei Haus; es sei denn es ist ausdrücklich anders vereinbart.
  3. Die Verlegung von Gas-, Wasser- und Elektroanschlüssen sowie Wasserablauf gehören nicht zu Lieferumfang. Notwendige Anschlüsse müssen unter Beachtung der Vorschriften der örtlichen Elektrizitäts- und Wasserwerke vom Käufer selbst erstellt werden lassen.
  4. Bei Kauf auf Abruf hat der Käufer den Kaufgegenstand spätestens 5 Monate nach Erhalt der Auftragsbestätigung abzunehmen.
  5. Änderung in der Konstruktion, Maßen und Gewichten des Liefergegenstandes des jeweiligen Herstellers, soweit sie für den Käufer bei objektiver Würdigung aller Umstände zumutbar sind, behalten wir uns vor.
  6. Der Käufer kann uns 6 Wochen nach Ablauf eines verbindlichen Liefertermins schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu Liefern. Ersatz des Verzugsschadens kann der Käufer nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Nach Ablauf einer Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  7. Höhere Gewalt und sonstige von uns nicht verschuldete Umstände befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht.

3. Preise und Fälligkeit

  1. Wege- und Arbeitszeit sowie Fahrtkosten werden bei gewünschten Ein- und Ausbau gesondert berechnet.
  2. Grundsätzlich sind die bestellten Waren bei Anlieferung oder Abholung (in bar oder per EC-Zahlung) zahlbar. Die aufgeführten Preise sind Barzahlungspreise; ein Skontoabzug ist somit nicht zulässig.
  3. Verpackungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zurückgenommen.
  4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank sowie sonstige Kosten zu berechnen.
  5. Treten beim Käufer Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, oder werden solche vor Vertragsabschluss vorhandenen Umstände uns nachträglich bekannt, so können wir die Lieferung gegen Vorkasse verlangen oder eine entsprechende Sicherheitsleistung.

4. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
  2. Bei Weiterveräußerung an Dritte bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen.

5. Gewährleistung – Garantie

Der ausliefernde Händler tritt sämtliche Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche an den jeweiligen Kunden im Rahmen der Garantiebestimmungen der jeweiligen Herstellerfirma ab.

6. Schadenersatz

Gegen uns gerichtete Ansprüche auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung, Verletzung der Pflichten bei Vertragshandlungen und positiver Vertragsverletzung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ausgeschlossen sind insoweit auch Ansprüche wegen Verletzung anderer Rechtsgüter als des Liefergegenstandes. Soweit ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verzug aus leichter Fahrlässigkeit besteht, ist die Haftung für alle Schäden ausgeschlossen, die bei Vertragsabschluss unvorhersehbar waren oder auf einer ungewöhnlichen Verursachung beruhen.

7. Vertragsaufhebung

Im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag wegen schuldhafter Vertragsverletzung durch den Käufer können wir folgende Ansprüche geltend machen:

  1. Besondere Aufwendungen aus Anlass des Vertrages, z.B. Versandkosten, Provisionen sowie Ersatz für Beschädigungen, die durch ein Verschulden des Käufers verursacht sind,
  2. eine Vergütung für die Gebrauchsüberlassung und die damit eingetretene Wertminderung.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist Hamburg.
  2. im Verkehr mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt, dass alle Rechtsstreitigkeiten ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes einschließlich der Klagen aus Wechseln oder Schecks Gerichtsstand Hamburg ist. Das Amtsgericht Hamburg ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes zuständig.